Ein Protestzug des feministischen Streikkollektivs Zürich im März 2021. Mit der kantonalen Aufhebung der Covid-Massnahmen fällt auch die Obergrenze für Demonstrationen. (Archivbild: Keystone/ENNIO LEANZA)
Zürich hebt kantonale Corona-Massnahmen auf
Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Beschlüsse zu weiteren Lockerungsschritten bekanntgegeben. Unter anderem dürfen Restaurants ihre Innenräume öffnen und Veranstaltungen im Freien im grösseren Rahmen sind mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Wie der Regierungsrat am Mittwosch schreibt, seien damit für ihn die Voraussetzungen erfüllt, auf eigene weitergehende Massnahmen zu verzichten. Die auf Ende Mai 2021 befristete kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wird nicht verlängert. Namentlich entfallen damit die Beschränkung der Personenzahl bei politischen Kundgebungen und das Verbot von Prostitution.
Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen festgelegt
Ab Juli sind Grossveranstaltungen mit bis zu 3'000 Besucherinnen und Besuchern in Innenräumen beziehungsweise draussen mit 5'000 Personen und den entsprechenden Schutzkonzepten wieder möglich. Gesuche können zentral bei der Staatskanzlei eingegeben werden.
Nach der Vorprüfung durch eine Arbeitsgruppe im Sonderstab Covid-19 entscheidet die zuständige Direktion über die Bewilligung. Ein entsprechendes Merkblatt solle in Kürze unter zh.ch/corona verfügbar sein. Pilotveranstaltungen im Juni werden im Kanton Zürich laut Mitteilung nicht durchgeführt.