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Zwei Varianten für Umzugsroute: «Marsch fürs Läbe» kann marschieren

Der Zürcher Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Statthalters zum «Marsch fürs Läbe». Weil Kundgebung und Umzug nicht in der Innenstadt stattfinden müssen und die Routenwahl Sache der Stadt ist, will Stadträtin Karin Rykart mit den Organisatoren das Gespräch suchen und ihnen zwei Varianten vorschlagen.

21.06.2021 / 10:08 / von: jeh/sda
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Der letzte «Marsch fürs Läbe» fand 2019 in Zürich statt. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

Der letzte «Marsch fürs Läbe» fand 2019 in Zürich statt. (Archivbild: KEYSTONE/WALTER BIERI)

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Der Zürcher Stadtrat hat den Statthalter-Entscheid akzeptiert, die Anti-Abtreibungsdemonstration «Marsch fürs Läbe» zuzulassen. Die Stadt will den Abtreibungsgegner nun zwei Routen-Vorschläge unterbreiten.

Welche Routen das sind, wird noch nicht kommuniziert, wie Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Wichtig sei, dass der Demonstrationszug von Angriffen von aussen geschützt werden könne und die Appellwirkung nicht eingeschränkt werde.

Die Sicherheitsbedenken seitens der Stadt blieben bestehen, hiess es in einer Mitteilung des Sicherheitsdepartements. Das Risiko für Teilnehmende, Passantinnen und Passanten sowie Angehörige von Polizei und Rettungskräften bleibe gross.

Bei früheren Austragungen des «Marsch fürs Läbe» kam es zu Auseinandersetzungen zwischen teils gewaltbereiten Gegendemonstranten und der Polizei. Die Gegendemonstranten versuchten jeweils, die Kundgebung der Abtreibungsgegner zu verhindern oder zu stören.

Beim «Marsch fürs Läbe» hiess es auf Anfrage, die Organisatoren würden sich bald mit dem Sicherheitsdepartement zusammensetzen und dann entscheiden, ob die Vorschläge der Stadt akzeptiert würden.

Gleiches Urteil wie bei der letzten Bewilligung

Die Stadt wollte die für den 18. September 2021 vorgesehene Demonstration eigentlich nur als Platzkundgebung und nicht als Demonstrationszug bewilligen. Dagegen wehrten sich die Organisatoren. Ende Mai gab ihnen der Statthalter Recht.

Er folgte damals in der Begründung in den wesentlichen Punkten einem Urteil des Verwaltungsgerichts, welches den «Marsch fürs Läbe» schon 2019 bewilligt hatte. Die in der Verfassung verankerte Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei höher zu gewichten als die von der Stadt geäusserten Sicherheitsbedenken. Beim Marsch im Jahr 2019 kam es zu Ausschreitungen.

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