Prostitution: Zürcher Obergericht hätte Opfer befragen müssen
Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts gegen einen mutmasslichen Zuhälter aus Rumänien aufgehoben. Das Obergericht habe es versäumt, die Frau, die er zur Prostitution gezwungen haben soll, einzuvernehmen. Das Obergericht muss sich erneut mit dem Fall befassen.