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«Wir fühlen uns diskriminiert»

Das Alters- und Pflegezentrum Kohlfirst in Feuerthalen bewilligt nur noch geimpftem Personal externe Weiterbildungen und Erhöhungen des Arbeitspensums. Bei Neuanstellungen werden geimpfte Bewerber bevorzugt. Beim jenem Personal, das sich nicht impfen lassen möchte, sorgen diese Entscheide für Unmut.

25.02.2021 / 20:33 / von: mst/mle
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Das Alters- und Pflegezentrum Kohlfirst in Feuerthalen bewilligt nur noch geimpftem Personal externe Weiterbildungen und Erhöhungen des Arbeitspensums. (Bild: TELE TOP)

Das Alters- und Pflegezentrum Kohlfirst in Feuerthalen bewilligt nur noch geimpftem Personal externe Weiterbildungen und Erhöhungen des Arbeitspensums. (Bild: TELE TOP)

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«Externe Weiterbildungen werden nur bewilligt, wenn die Antragsstellenden geimpft sind», «Eine Aufstockung des Arbeitspensums kann nur Mitarbeitenden, die geimpft sind, bewilligt werden». Diese und weitere Einschränkungen beschliesst das Alters- und Pflegezentrum Kohlfirst in Feuerthalen für nicht-geimpftes Personal.

Bei diesem sorgen die Entscheide für Unmut. Impfskeptische Mitarbeiter fühlen sich nicht nur diskriminiert, sondern auch vom Vorstand unter Druck gesetzt. Mit einem Schreiben wenden sie sich an die Medien. Obwohl auch die Unia dem Pflegepersonal empfiehlt, sich zu impfen, sind für die Gewerkschaft solche Einschränkungen inakzeptabel. «Man darf Leute nicht zum Impfen zwingen», sagt Lorenz Keller, Co-Geschäftsleiter der Unia.

Der Präsident des Zweckverbands Zentrum Kohlfirst sagt, dass die Einschränkungen für nicht-geimpftes Personal nicht als Sanktionen zu verstehen sind. Es gehe darum, die Bewohner des Pflegeheims zu schützen. Das Virus dürfe nicht über nicht-geimpfte Personen wieder ins Heim kommen.

Im Herbst kämpfte das Alters- und Pflegeheim mit einem massiven Corona-Ausbruch. Dabei starben 15 Bewohner. Nun sei das Ziel, die Einschränkungen für die Bewohner und ihre Angehörigen so bald wie möglich wieder aufzuheben.

Rechtlich ist die Frage nach dem Impfzwang, und den daraus resultierenden Konsequenzen, schwierig. Laut Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Zürich, ist die Frage im Arbeitsrecht noch weitgehend ungeklärt. Die eigene Persönlichkeit der Mitarbeiter, und dazu gehört auch ein körperlicher Eingriff, habe einen sehr hohen Stellenwert. Arbeitgeber müssen darum sehr zurückhaltend sein, sagt Roger Rudolph.

Bei sehr exponierten Personen, die regelmässig mit Patienten Kontakt haben, seien zum Schutz der Patienten gewisse Sanktionen bei nicht-geimpften Mitarbeitenden denkbar, das aber nur unter strengen Auflagen. Es muss aber vorausgesetzt sein, dass die Impfung sicher ist und es keine Nebenwirkungen gibt.

Im Interview mit TELE TOP schätzt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht, die rechtliche Situation ein:

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Sven Braun
am 26.02.2021 um 06:37
Gutes Personal ist ja so leicht zu finden in diesem Bereich, bin mal gespannt ob das aufgeht.