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Kanton Zürich: Bäume, Entsiegelung und Durchlüftung gegen die Hitze

Die Zürcher Baudirektion hat eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in die Vernehmlassung geschickt, um Hitzeperioden in Siedlungsgebieten Herr zu werden. Neben Begrünung, entsiegelten Böden und der Sicherung von Kaltluftströmen soll auch im Untergrund weniger gebaut werden.

17.05.2021 / 11:57 / von: sda/kpa
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Mehr Grün soll die Hitzebelastung in den Städten mildern. (Symbolbild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Mehr Grün soll die Hitzebelastung in den Städten mildern. (Symbolbild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

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«Bäume sind die Klimaanlage der Stadt», sagte Baudirektor Martin Neukom (Grüne) am Montag vor den Medien. Sie kühlten ihre Umgebung durch Verdunstung. Für den Kampf gegen Hitzeinseln in Siedlungsgebieten seien sie zentral. Die PBG-Teilrevision rückt neben Bäumen auch generelle Begrünung sowie die Durchlüftung der Siedlungsgebiete in den Fokus.

Was für Regeln beachtet werden sollen um eine klimaangepasste Siedlung zu bauen, erklärt Martin Neukom im Beitrag von RADIO TOP:

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Geht es nach der Baudirektion sollen Bäume einfacher gepflanzt werden können. Dazu sollen die heute geltenden Grenzabstände angepasst werden. Neu sollen Bäume nur noch einen Abstand von zwei Metern zu einem angrenzenden Grundstück einhalten müssen.

Bisher gilt für grosse Bäume ein Abstand von acht Metern, für kleine einer von vier Metern. Der Grenzabstand zu Strassen von heute vier Metern soll gänzlich aufgehoben werden.

Damit Bäume aber überhaupt erst wachsen können, muss der Untergrund frei sein. Über einer Tiefgarage etwa können sie nicht gepflanzt werden. Bei unterbauten Gebieten versickert zudem kein Wasser. Gemeinden sollen darum die Möglichkeit erhalten, die unterbauten Flächen einzuschränken.

Dazu sind zwei Varianten in der Vernehmlassung: Entweder soll der unterbaubare Anteil der gesamten Grundstücksfläche eingeschränkt werden können, oder der unterbaubare Anteil der Grünfläche.

Gemeinden sollen zudem die Möglichkeit erhalten, den Baumbestand in ganzen Gebieten zu schützen. Bisher können sie nur einzelne Bäume unter Schutz stellen. Dazu sollen auch Dach- oder Fassadenbegrünungen vorgeschrieben werden können.

So wenig versiegeln wie möglich

Zum Abkühlungsplan der Baudirektion gehört auch die Sicherung der Kaltluftströme. Diese kühlen erhitzte Gebiete in der Nacht ab. Je nachdem in welcher Ausrichtung Gebäude gebaut werden, verriegeln sie allerdings Kaltluftkorridore. Gemeinden sollen deshalb eingreifen können, wenn diese Korridore bedroht sind.

Bei den Vorgaben handelt es sich vor allem um «kann»-Bestimmungen. «Gemeinden, die diese unnötig finden, müssen nichts machen», sagte Neukom.

Einzig bei versiegelten Flächen will der Regierungsrat durchgreifen. Dort soll künftig gelten: So wenig versiegeln wie möglich. Ein neuer Parkplatz beispielsweise müsste dann in der Regel so gestaltet werden, dass Wasser versickern kann.

Die PBG-Teilrevision ist vom 17. Mai bis 31. August in der Vernehmlassung.

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Pedro Mesa
am 18.05.2021 um 11:03
Tönt sehr vernünftig