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Gesundheitsdirektoren sehen Forderungen der Kantone berücksichtigt

Die Kantonsregierungen erachten die Beschlüsse des Bundesrats zur Coronapolitik als nachvollziehbar. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zeigt sich nur teilweise zufrieden mit den Entscheiden.

19.01.2022 / 15:44 / von: mle/sda
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Die Kantonsregierungen erachten die Beschlüsse des Bundesrats zur Coronapolitik als nachvollziehbar. Sie entsprächen dem Gesamtbild der Rückmeldungen der Kantone. (Archivbild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER)

Die Kantonsregierungen erachten die Beschlüsse des Bundesrats zur Coronapolitik als nachvollziehbar. Sie entsprächen dem Gesamtbild der Rückmeldungen der Kantone. (Archivbild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER)

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Grundsätzlich hätten sich die Kantone in der Konsultation für eine Verlängerung der Massnahmen ausgesprochen, so die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK. Die Hälfte der Kantone habe dabei eine Verlängerung bis Ende März unterstützt, die andere Hälfte kürzere Fristen gefordert.

Dieser Rückmeldung trägt der Bundesrat nach Einschätzung der GDK am Mittwoch Rechnung, indem er die Homeoffice-Pflicht nur bis Ende Februar verlängerte und bereits im kommenden Monat über mögliche Lockerungen diskutieren will.

Begrüsst werden von der Gesundheitsdirektorenkonferenz auch der Verzicht auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an Hochschulen und die Aufhebung der Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz. Die Entscheide entsprächen der Haltung einer klaren Mehrheit der Kantone.

Verständnis äusserte die GDK für die Beibehaltung der behördlich angeordneten Quarantäne für enge Kontaktpersonen. Zwar habe sich eine Mehrheit der Kantone einen Wechsel zum System der Selbstquarantäne ausgesprochen. Angesichts der offenen arbeitsrechtlichen Fragen sei es jedoch nachvollziehbar, dass der Bundesrat vorerst auf diesen Schritt verzichte.

Arbeitgeberverband sieht Erwartungen nicht erfüllt

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zeigt sich nur teilweise zufrieden mit den Entscheiden des Bundesrats zur Coronapolitik. Insgesamt blieben diese hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück.

Oberstes Prinzip müsse sein, eine Normalisierung in allen Lebensbereichen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzustreben, schrieb der SAV am Mittwoch. Explizit begrüsste er, dass die Homeoffice-Pflicht und die Bestimmungen zur Kontaktquarantäne nur bis Ende Februar statt wie ursprünglich geplant bis Ende März verlängert werden.

In der Vernehmlassung hatte sich der Verband dafür ausgesprochen, die Homeoffice-Pflicht schon per 25. Februar in eine Empfehlung umzuwandeln. Die geltenden 2G- und 2Gplus-Regeln sowie die Maskenpflicht in Innenräumen wollte er maximal bis Ende Februar verlängert sehen.

Im Interview mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hatte SAV-Präsident Valentin Vogt zudem in der vergangenen Woche angeregt, man solle die Aufhebung der Quarantänepflicht für Personen ohne Symptome diskutieren.

Bundesratsentscheid aus Sicht von Economiesuisse nachvollziehbar

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zeigt Verständnis für die Verlängerung der Coronamassnahmen. Er fordert jedoch, dass der Bundesrat die Bestimmungen laufend überprüft. Kritik übt der Verband am Datenmanagement des Bundes.

Für die Wirtschaft sei es insbesondere wichtig, dass der Bundesrat an seiner nächsten Sitzung die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umwandle, schrieb Economiesuisse. Ziel müsse sein, die Schweiz mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten durch die Pandemie zu führen.

Der Wirtschaftsdachverband bezeichnet die Verlängerung der Massnahmen als nachvollziehbar angesichts der derzeitigen Unsicherheit. Sobald klar sei, dass die Spitäler durch die Omikron-Welle nicht überlastet würden, brauche es jedoch schnellstmöglich Lockerungen.

Kritik übt Economiesuisse daran, dass die Datenlage noch immer nicht ausreichend sei. Es sei eine unnötige Erschwernis, wenn der Bund erst nach Wochen über 90 Prozent der Spitaleintritte im Bilde sei und unklar bleibe, wie viele Menschen wegen einer Corona-Infektion im Spital lägen.

Der Verband bezeichnet es als enttäuschend, dass Bund und Kantone auch nach zwei Jahren Pandemie immer noch nicht über ein ausreichend professionelles Datenmanagement verfügten.

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