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Zürcher Regierungsrat tritt auf Einsprache gegen Taxigesetz nicht ein

Niederlage für den Schweizerischen Verband der Taxifahrer und Personenbeförderung: Der Zürcher Regierungsrat tritt auf dessen Einsprache gegen die Abstimmung zum Taxigesetz nicht ein. Der Verband sei gar nicht einspruchsberechtigt. Zudem habe er die Frist verpasst.

06.03.2020 / 14:38 / von: lny/sda
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Die Einsprache erfolgte laut Regierungsrat zu spät. (Symbolbild: pixabay.com/Michael Gaida)

Die Einsprache erfolgte laut Regierungsrat zu spät. (Symbolbild: pixabay.com/Michael Gaida)

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Am 14. Februar 2020 reichte der Schweizerische Verband der Taxifahrer + Personenbeförderung eine Einsprache gegen die kantonale Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 über das Taxigesetz ein.

 Der Verband verlangte eine Aufhebung der Volksabstimmung zum Taxigesetz, weil die politischen Rechte der Stimmberechtigten schwerwiegend verletzt worden seien. Kanton und Regierung hätten die Situation im Taxiwesen falsch dargestellt.

Der Regierungsrat ist auf die Einsprache nicht eingetreten. Einerseits ist der Verband zur Einsprache nicht berechtigt. Andererseits wäre der Regierungsrat selbst im Fall einer Einspracheberechtigung nicht auf die Einsprache eingetreten, weil sie nicht fristgerecht erhoben wurde.Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Verband kann ihn ans Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weiterziehen.

Das neue Taxigesetz, das am 9. Februar vom Volk angenommen wurde, soll das Taxi- und Limousinenwesen erstmals kantonal organisieren und zahllose kommunale Regelungen ersetzen. Es beinhaltet unter anderem qualitative Regelungen für Taxis. Neu gibt es auch Vorgaben für Fahrdienste wie Uber.

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